Hintergrund - Flusspanorama

flusspanorama

Stiftungszweck

Stiftungszweck der Carls Stiftung ist die Förderung des Gesundheitswesens, der Erziehung und Bildung, der Wissenschaft sowie kultureller Einrichtungen oder Projekte. Auf diesen Gebieten soll sie vorrangig die Hilfe zur Selbsthilfe gewähren und Initiativen fördern, beispielsweise


stiftungszweck photoleiste 3

  • Errichtung, Ausstattung und Unterhaltung von öffentlichen oder privaten steuer–begünstigten Einrichtungen für therapeutisch sinnvolle Maßnahmen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens;
  • Unterstützung an Personen oder Personengruppen, die i. S. des § 2 Ziffer 1 der Verfassung auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Ob eine Person auf die Hilfe anderer angewiesen ist, richtet sich nach
    § 53 AO oder einer Nachfolgevorschrift zur Anerkennung mildtätiger Stiftungen;
  • Bereitstellung von Lehr- und Lernmittel für Maßnahmen der Jugend- und Altersfürsorge, Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge und der Bekämpfung von Krankheiten und Seuchen in Deutschland;
  • Bereitstellung von Geräten und Ausrüstungen einschließlich Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen zur Rettung aus Lebensgefahr für in Deutschland ansässige öffentliche und private steuerbegünstigte Einrichtungen;
  • Förderung von kulturellen Einrichtungen oder Projekten durch finanzielle oder sonstige geeignete Unterstützung

Die Förderung stellt dabei ab auf die Hilfestellung zur Eigeninitiative von Institutionen oder Personen aus dem humanitären, karitativen oder sozialen Bereich. Die Förderung kann gewährt werden, wenn keine gesetzlichen Hilfeleistungen zu erwarten oder entsprechende Mittel bereits ausgeschöpft sind. Allgemeine Zuschüsse oder Spenden werden grundsätzlich nicht gewährt, da die Carls Stiftung nur Projekte bzw. Personengruppen fördert. Eine personenbezogene Einzelfallhilfe kann grundsätzlich nicht gewährt werden.

Der Stiftungszweck kann auch dadurch verwirklicht werden, daß die Carls Stiftung selbst entsprechende Maßnahmen durchführt.
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Die Stiftung ist berechtigt Spenden entgegen zu nehmen und entsprechend eine Spendenbescheinigung zur Erlangung steuerlicher Vorteile auszustellen.

 

imageflyer photoleiste

 

Imageflyer als PDF zum downloaden ,  Imagefilm zum anschauen